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Kontaktinformation/Impressum

Gästehaus Siener

Inhaber Monika Götze


Froelichstr. 5
76835 Weyher

Tel: 06323-4467
Fax: 06323-6098

info@gaestehaus-siener.de

 

 

verantwortlich für Inhalt und Layout:

 

Gästehaus Siener

Froelichstr. 5, 76835 Weyher

 

 

 

Beherbergungsvertrag

 (Hotelaufnahmevertrag)

- Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Gästezimmer -

Gastfreundschaft, persönliche Betreuung und gegenseitiges Vertrauen gehören zum Grundauftrag der Hotellerie. Als Gast erwarten Sie nicht nur eine dem Preis entsprechende Gegenleistung, sondern darüber hinaus ein Mehr an Höflichkeit, Service und Atmosphäre. Wir sind stets bemüht, diesem Verlangen nach zusätzlicher, meist immaterieller Leistung zu entsprechen.

Trotz  des besonderen Verhältnisses bedarf es gewissen Rechtsgrundsätzen und Regeln, wie in jeder anderen Rechtsbeziehung bzw. Vertragsverhältnis.

Um Missverständnisse auszuräumen, nachfolgend ein kurzer, unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Gästezimmer gegeben.

Der Beherbergungsvertrag

Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende - mündliche oder schriftliche - Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, das die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben.  Bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung können einzelne Vertragspunkte später bestimmt werden.

Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet.

Der Beherbergungsvertrag kann von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf Stornierung einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend § 535 Absatz 2 BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird.

Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wird oftmals unter der Bezeichnung "Stornogebühr" geführt.

 

Bei der "Stornogebühr" handelt es sich nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die "Stornogebühr" beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallene Betriebskosten - etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche - hat sich der Hotelier gemäß § 537 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen

- bei Übernachtung/Frühstück mit pauschal 20 %

vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.

Im übrigen muss sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt.

Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich der Hotelier nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen.

 

Stornogebühren:

 

4 Wochen und länger vor Anreise                                   kostenfrei

zwischen 1 Woche und 4 Wochen vor Anreise                   50 %

innerhalb  7 Tage vor Anreise                                          80 %

 

Falls das Zimmer anderweitig vermietet werden kann, fallen selbstverständlich keine Kosten an.

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,

die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an                                                widerrufen

Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer

Datenschutzerklärung
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